Nach diversen NWA-Pleiten in 2012 ist es um den Firmengründer Helmut Spikker etwas ruhiger geworden, zumindest steht er derzeit nicht im Fokus der hiesigen Tagespresse. Anders auf der Gläubigerseite. Pierre Lang wurde zwar für ein Schnäppchenpreis an einen Investor verkauft, aber aktuell sind die Insolvenzverwalter immer noch bemüht das Anlagevermögen der NWA-Gruppe zu versilbern. So geht es auch anderen Gläubigern, die versuchen krampfhaft an ihr Geld zu kommen. Aktuell sollte Helmut Spikker privat am 23. Mai 2013 eine Vermögensauskunft abgeben, die hatte das Amtsgericht Ahlen angeordnet. Doch der NWA-Gründer ist zu diesem Termin nicht erschienen. Daher wurde auf Antrag des Gläubigers gegen den Schuldner Spikker die Haft angeordnet, um die Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 802c ZPO (Abgabe Vermögensauskunft) zu erzwingen. Somit gibt es also einen Haftbefehl gegen Helmut Spikker. Der Gläubiger kann den Schuldner Spikker nun durch einen Gerichtsvollzieher verhaften lassen.
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